Bauwerksabdichter/in

Was machen Bauwerksabdichter?

Dächer, Terrassen, Brücken, Tunnel oder auch Mülldeponien müssen gegen dauernde Feuchtigkeit geschützt werden. Die entsteht zum Beispiel durch Regenwasser, aber auch durch Wasser, das aus dem Boden gedrückt wird. Bauwerksabdichter verrichten die hierzu notwendigen Arbeiten. Sie verwenden Dichtungsmassen und verschweissbare Folien, um Bauwerke und Bauteile von innen und außen gegen Feuchtigkeit zu isolieren. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen Geräten, wie zum Beispiel Gasbrennern, Bitumenschmelzkochern sowie Schweißautomaten. Die Arbeiten müssen sehr sorgfältig ausgeführt werden, da viele der abgedichteten Stellen nach Fertigstellung des Bauwerks nicht mehr zugänglich sind und nachträglich keine Fehler mehr behoben werden können.

Bauwerksabdichter ...

  • planen und bereiten Arbeitsabläufe vor, ermitteln den Bedarf an Arbeitsmaterialien und sichern den Arbeitsplatz
  • lesen und fertigen Skizzen und Zeichnungen von abzudichtenden Stellen an und führen Messungen durch
  • stellen Arbeits- und Schutzgerüste auf und prüfen Baugruben und Gräben
  • prüfen Bau- und Bauhilfsstoffe wie z. B. Dämmstoffe
  • führen Mauer, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten durch
  • bereiten Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle vor und dichten z. B. gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser ab
  • dichten u.a. Dächer gegen Regenwasser ab, und bauen Dachabläufe ein, verbinden alte und neue Dachabdichtungen
  • dichten Verkehrsflächen, vor allem Brücken ab
  • fertigen Bauberichte, wie z. B. Wochenberichte, Stundenlohnnachweise und Aufmaßskizzen (Aufmaß = ausmessen der fertigen Abdichtungsarbeiten als Grundlage für z. B. Abrechnungen) und kontrollieren die Qualität der Abdichtungsarbeiten

Für wen ist der Job geeignet?

Bewerber sollten ...

  • sorgfältig und zuverlässig arbeiten
  • körperlich belastbar und geschickt sein
  • flexibel sein (Arbeit auf wechselnden Baustellen).

Nicht geeignet ist die Ausbildung ...

  • bei Allergien gegenüber Baustoffen (z.B. Teer und Bitumen)
  • für Jugendliche, die nicht schwindelfrei sind.

Quelle: © BMWi